Time-Sharing - lebenslänglich Urlaubsfrust?
Vorsicht bei Ferienwohnrechten
Weißer Traumstrand, kühle Cocktails und Sonne satt - jedes Jahr Urlaub an einem Traumziel. Dieser Wunsch ist bezahlbar, versprechen die Anbieter sogenannter Ferienwohnrechte. Doch Verbraucherschützer warnen: Jedes Jahr werden un-zählige Käufer von unseriösen Verkäufern über den Tisch gezogen. Nicht selten sind Tausende Euro verloren, was bleibt ist der Frust.
Die Idee klingt gut: Warum gleich ein ganzes Ferien-Appartement kaufen, wenn man nur zwei Wochen im Jahr tatsächlich dort verbringt. Da ist es doch sinnvoller auch nur das Wohnrecht für zwei Wochen zu kaufen. Und - wenn es mal ein anderes Urlaubsziel sein soll - dann kann das Appartement mit einem Wohnrecht-Besitzer dort getauscht werden.
Mit einem Wort: Time-Sharing!
Mangel an Informationen
Doch was sich so gut anhört, steckt voller Tücken. Viele Käufer werden nicht ausreichend oder gar nicht über Nachfolgekosten informiert. Und die sind zum Teil hoch, denn jedes Jahr muss für die Instandhaltung und den Betrieb der Wohnanlage bezahlt werden. Will der Besitzer tauschen kostet das zusätzliche Gebühren und auch die Mitgliedschaft im Tauschklub ist nicht umsonst.
Harte Methoden
Vor allem aber haben die aggressive Art der Kundenwerbung und die oft haarsträubenden Verkaufspraktiken die gesamte Branche in Verruf gebracht. Angefangen bei angeblichen Gratisreisen, mit denen Kunden angelockt werden, bis hin zu K.O.-Tropfen die potentiellen Käufern ins Begrüßungsgetränk gemischt wurden.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden wurde in den vergangenen zehn Jahren gegen rund 300 betrügerische Anbieter im Ausland ermittelt. Nicht nur wegen unseriöser Verkaufspraktiken, sondern auch, weil Anlagen verkauft wurden, deren Vermarktung nicht autorisiert war, die niemals fertiggestellt wurden oder, die überhaupt nicht existierten.
Autorin: Tanja Jerrischewski
Fotos: istockphoto, e110-Archiv

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